Zeitungsmarken / Zeitungsstempelmarken

Toskana

1854 - Bollo a tampone - 2 soldi - Valore in doppio cerchio

1854 1854 - Bollo a tampone - 2 soldi - Valore in doppio cerchio

ibolli.it

„Die Fackel“ erscheint bloß dreimal im Monat. So erspart sie sich den bekannten Zeitungsstempel und dem Finazminister Kaizl ein schamvolles Erröthen. Herrn Kaizl hat zwar die gepresste Luft eines Cabinets, das näher dem Hofe als der Straße zu gelegen ist, ein wenig den Kopf verwirrt, sonst aber ist er gewiss mit den meisten der in diesem Blatte vertretenen Anschauungen einverstanden. Drum wäre ihm der Anblick einer anständigen, auf sich selbst gestellten und nur durch ihre Leser subventionierten Zeitung immerhin peinlich gewesen, die mit der Fußfessel der Stempelpflicht den ohne beschwerlichen Weg zum Interesse der österreichischen Öffentlichkeit antreten soll. So lasse ich die „Fackel“ nicht wie ursprünglich geplant, allwöchentlich erscheinen, versage dem Staate die sonst fälligen Zahlung einer jährlichen Steuer als tausend Gulden und glaube zu diesem Entschlusse die Zustimmung des Finanzministers im vollen Maße zu besitzen.


in: Die Fackel. Herausgeber Karl Kraus

Vom Zeitungsstempler.
In schlechten Zeiten gibt sich die bekannte fiscalische Gier, zu der sich natürlich auch Herr Kaizl bekehrt hat, selbst mit ein paar Kreuzern zufrieden. Unser Finanzminister hebt zwar nicht den Zeitungsstempel auf, wohl aber das Privilegium gewisser Druckschriften auf den Zeitungsstempel. Sämmtliche in Wien erscheinenden Correspondenzen — hektographierte Manuscripte, die ausschließlich für den internen Zeitungsdienst bestimmt sind wurden jetzt in gefällsämtliche Untersuchung gezogen, zu Strafen verurtheilt und ihnen die Stempelung der Ausgaben gleich öffentlichen Zeitungen zur Pflicht gemacht. So musste Herrn Pappenheims Correspondenz, die in einem Dutzend Exemplaren erscheint, circa 250 fl. Strafe zahlen. Der Herausgeber einer andern Correspondenz bewarb sich, in der allgemeinen Audienz des Finanzministers empfangen zu werden, wurde aber nicht vorgelassen, weil Excellenz zu beschäftigt sei. Dagegen wurde der erwähnte Pappenheim empfangen und ihm auch die Strafe nachgesehen, weil er sich an die Vermittlung des hochmögenden kais. Rathes und Famulus des Finanzministers, des Herrn Penizek, zu wenden die Klugheit hatte. Man kann sich also über Kleinlichkeit des Finanzärars eigentlich nicht beklagen; Nepotismus macht alles wieder gut. Dass die officiösen Correspondenzen Wilhelm und Fleischner nicht behelligt wurden, versteht sich bei den »guten Verbindungen« ihrer Besitzer von selbst, wiewohl das Pressgesetz nur die officiellen Zeitungen von der Stempelpflicht befreit.


in: Die Fackel. Herausgeber Karl Kraus

Die ‚Neue Freie Presse‘ und der Zeitungsstempel
‚B. Fr. Pr., 16. Jänner, Seite 7.
[Eine Beschwerde gegen das Zeitungspostamt.]
Wir erhalten folgende Zuschrift: »Sehr geehrte Redaction ! Ich habe am 30. v. M. beim hiesigen Zeitungspostamt mehrere ausländische Journale abonniert, für welche ich neben dem Abonnementspreise auch den Zeitungsstempel entrichten musste, da das Gesetz über die Aufhebung des Zeitungsstempels damals amtlich noch nicht publiciert war. Mit Rücksicht auf die mittlerweile erfolgte kaiserliche Sanction verlangte ich heute im Zeitungspostamte die Rückgabe der von mir eingehobenen Stempelgebür, welche jedoch der amtierende Beamte mit der Motivierung verweigerte, dass eine auf den Rückersatz des Zeitungsstempels bezügliche Weisung bisher nicht erflossen sei. Ich erlaube mir nun die Anfrage, mit welchem Rechte das Aerar diese Rückerstattung verweigert, die zu verlangen ich doch unbedingt berechtigt bin.
Mit vorzüglicher Hochachtung etc.«

, Fackel, Ende Jänner, Seite 3.
[Eine Beschwerde gegen die, Neue Freie Presse]
Ich erhalte folgende Zuschrift: »Sehr geehrte Redaction! Ich habe
am 30. v. M. die, Neue Freie Presse abonniert, für welche ich neben dem Abonnementspreise auch den Zeitungsstempel entrichten musste, da das Gesetz über die Aufhebung des Zeitungsstempels damals amtlich noch nicht publiciert war. Mit Rücksicht auf die mittlerweile erfolgte kaiserliche Sanction verlangte ich heute im Administrationslocale die Rückgabe der von mir eingehobenen Stempelgebür, welche jedoch der Beamte mit der Motivierung verweigerte, dass eine auf den Rückersatz des Zeitungsstempels bezügliche Weisung von den Herren Bacher und Benedikt bisher nicht erflossen sei. Ich erlaube mir nun die Anfrage, mit welchem Rechte die, Neue Freie Presse diese Rückerstattung verweigert, die zu verlangen ich doch unbedingt berechtigt bin.
Mit vorzüglicher Hochachtung etc.«


in: Die Fackel. Herausgeber Karl Kraus

Aufsätze in Anthologien und Zeitschriften

Article
Article
Marco De Biasi : Il Bollo Lombardo - Veneto di Venas su giornale con L'Italiano "Periodici Franchi /C.i 1"
in: Vaccari Magazine n. 57 maggio 2017 Vignola 2017

# Lombardei - Venetien # Stempel # Zeitungsmarken / Zeitungsstempelmarken