Frankreich
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Französische Briefmarke
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2010 Französische Briefmarke
Frankreich.
Geschichte. Schon im 13. Jahrhundert hatte die Pariser Universität eine später auch für private Beförderungszwecke nutzbar gemachte Botenanstalt, die bis ins 17. Jahrhundert bestand. Geordnete, aber nur für den Dienst des Königs und des Staates bestimmte Kurier - strecken richtete zuerst Ludwig XI. (1461 - 1483) durch einen Erlaß vom 19. 6. 1464 ein und wurde dadurch zum Organisator der Staatspost. Die Oberleitung dieser Posten (Postes royaux) hatte ein conseiller grand maistre des courriers de France. Die Postmeister hatten alle vom König abgesandten Personen, die mit einem Passe versehen waren, sowie die Briefe des Königs und seiner oberen Bea zu befördern. Bei Todesstrafe war es den Postmeistern verboten, ihre Pferde ohne Erlaubnis des Königs und des Generalpostmeisters an andere Personen zu vermieten. Die Postmeister erhielten die Eigenschaft der Bea des Königs, unter - standen aber zunächst dem Generalpostmeister, dem das Recht der Ernennung und Absetzung der Postbea übertragen war. Die Post - meister waren besoldet und erhielten für die Beförderung der könig - lichen Kuriere eine nach der Entfernung berechnete Vergütung für das Pferd. Die Briefe waren kostenfrei zu befördern. Erst unter Heinrich III. (1574 - 1589) wurden die königlichen Boten mit in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Am 15. 10. 1627 erließ der um den Aufbau der Post sehr verdient gewordene Kardinal Richelieu eine PO, die die erste Gebührenordnung für Briefe bekanntgab. Sie verbot das Einlegen von Gold, Silber, Edel - steinen usw. in Briefe, andererseits gestattete sie den Postbea, kleinere Summen bis zu 100 Pfund von den Postbenutzern entgegenzunehmen und den Bestimmungs PAnst im Abrechnungswege zur Auszahlung zu überweisen. Hiermit war die Grundlage eines Postanweisungsdienstes geschaffen. Ludwig XIV. und Kardinal Richelieu betrieben planmäßig widerrechtlich Brieferöffnungen. Richelieu richtete 1628 das »Cabinet noir « (schwarzes Kabinett) in dem PA in Paris ein, wo alle Briefe zu politischen Zwecken durchsucht und dann als Unterlage zu Angebereien benutzt wurden. 1630 wurden Provinzial - Postbehörden »Maitre des courriers contrö - leurs provinciaux « in Paris, Orl6ans und Soissons, später auch in anderen Provinzen, eingerichtet. Die mit der Verwaltung dieser Stellen Beauftragten bezogen alle aus der Beförderung des nichtamtlichen Brief - wechsels herrührenden Gebühren. 1632 wurde durch Gesetz die Be - förderung von Wertgegenständen in Briefen unter der Bedingung zugelassen, daß sie offen eingeliefert und von den Postbeamten in ein Verzeichnis eingetragen wurden (valeurs cot6es). In den Jahren 1630 bis 1681wurde das Monopol der Post errichtet und endgültig festgelegt. Diese Stellung ermöglichte es, die PÄ von 1672 ab in Generalpacht zu geben. Der letzte Vertrag mit den Generalpächtern wurde zum Ende des Jahres 1791 aufgelöst; seitdem wird die Post als Staatsverkehrsanstalt betrieben. Die oberste Verwaltung führte dann anfangs ein kollegialischer Verwaltungsrat (Postdirektorium). Napoleon beseitigte diese Verfassung und stellte im März 1805 an die Spitze der Verwaltung einen General - Postdirektor, der dem Finanzminister unterstand. Die Verwaltung wurde von einer Stelle aus geleitet; als Aufsichtsglieder der Generalverwaltung waren in den Departements Postinspektoren tätig. Nach 1815 stieg der Postverkehr fühlbar und gab zu zahlreichen Reformen Anlaß. Hervorzuheben ist 1829 die Einführung des Einschreibbriefs und 1848 die Festsetzung einer Einheitsgebühr für Briefe. Am 1. 1. 1850 wurden die Postfreimarken eingeführt. Es folgte 1854 die Einrichtung der Bahnposten.
1877 wurde die Telegraphie, die bis dahin eine unter dem Ministerium des Innern stehende eigene Verwaltung gebildet hatte, mit dem Post - wesen vereinigt. Die Postverwaltung war im Laufe der Zeit verschie - denen Ministerien unterstellt. Durch Erlaß des Präsidenten der fran - zösischen Republik vom 5. 2. 1879 wurde für das Post - und Telegraphen - wesen ein selbständiges Ministerium gebildet. 1887 wurde dieses Ministerium durch die Generaldirektionen der Posten und Telegraphen ersetzt und im Jahre 1911 als Unterstaatssekretariat für Post und Telegraphie eingerichtet. Seit 3. November 1929 ist wieder mit kurzen Unterbrechungen das Ministerium für das Post -, Telegraphen - und Fernsprechwesen in Wirksamkeit. Die französische Post hat frühzeitig ausgedehnte Postbeziehungen zum Ausland unterhalten und selbst in den eigenen Kolonialgebieten besondere Posteinrichtungen (s. Algerien, Marokko ohne spanische Zone, Tunis).
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R.B. Earée: Album Weeds: or, How to detect forged Stamps
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London 1882
Paul Orth: Handbuch aller bekannten Neudrucke staatlicher Postfreimarken und Ganzsachen nebst Angabe ihrer Kennzeichen
Originalgetreuer Nachdruck erschienen im Peter Feuser Verlag Stuttgart
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