Kriegsgefangene

Kriegsgefangenensendungen werden im Weltpostverkehr gebührenfrei befördert. Die Gebührenfreiheit bezieht sich auf Briefsendungen, Pakete und Wertsendungen sowie auf Postanweisungen; jedoch sind Postaufträge und Nachnahmesendungen von der Gebührenfreiheit ausgeschlossen. Die Gebührenfreiheit der Kriegsgefangenensendungen ist zuerst vom Postkongreß in Rom (1906) beschlossen worden, der damit einem Beschluß der ersten Haager Friedenskonferenz (1899) gefolgt ist, dem die Absicht zugrunde lag, das ohnehin beklagenswerte Los der Kriegsgefangenen durch weitestgehende Erleichterung ihres Verkehrs mit der Heimat soviel wie möglich zu lindern. Die späteren Postkongresse haben die Ge - bührenfreiheit in tibereinstimmung mit den Beschlüssen der zweiten Haager Friedenskonferenz (1907) aufrecht - erhalten. Die Gebührenfreiheit bezieht sich auf Sendungen, die an Kriegsgefangene gerichtet sind oder von ihnen herrühren. Sendungen der in einem neutralen Lande aufgenommenen und untergebrachten Kriegführenden (Sendungen der Internierten) werden in gleicher Weise wie Kriegsgefangenensendungen gebührenfrei befördert. Außer den Sendungen der Kriegsgefangenen selbst werden auch Sendungen, die sich auf Kriegsgefangene beziehen, gebührenfrei befördert, wenn sie unmittelbar oder mittelbar von den in den kriegführenden Ländern oder in neutralen Ländern, die Kriegführende auf ihrem Gebiete aufgenommen haben, etwa eingerichteten Auskunftsstellen über Kriegsgefangene aufgeliefert werden oder für sie bestimmt sind. Die Errichtung derartiger Auskunftsstellen ist in der Haager Landkriegsordnung vorgesehen. Bei den Auskunftsstellen wurde in den beiden Weltkriegen für jeden Kriegsgefangenen ein Personalblatt angelegt und auf dem laufenden gehalten. In Deutschland kamen zuletzt die von den Oberkommandos der Wehrmachtteile und den deutschen Vereinen vom Roten Kreuz eingerichteten Komitees in Betracht. Ihre Tätigkeit hat zum Teil den Abschluß der Kriegshandlungen lange überdauert und zeitweise nie vorausgeschaute Höhepunkte erreicht. Bei der Abwicklung des ins Riesenhafte angewachsenen Kriegsgefangenenpostverkehrs haben sich manche Postverwaltungen, namentlich die der neutralen Schweiz, unvergängliches Verdienst erworben.


in: Hans Rackow: Handwörterbuch des Postwesens

Aufsätze in Anthologien und Zeitschriften