Postausweise / Ricognizione Postale

Rekognitionsmarke, Erkennungsmarke, Gebührenmarke für italienische Postpässe, wurde von Italien vom 9. September 1873 bis 20. juni 1889 herausgegeben.


in: Alexander Bungerz: Grosses Lexikon der Philatelie

Postausweisbücher als Ausweismittel zur Empfangnahme von Postsendungen bildeten den Gegenstand eines Abkommens, das vom III. Weltpostkongreß in Lissabon (1885) abgeschlossen wurde, dem Deutschland aber nicht beigetreten ist. Die Benutzung der Postausweisbücher war so gedacht, daß gewöhnliche Sendungen gegen einfache Vorzeigung des Buches, sonstige Sendungen und Postanweisungsbeträge aber gegen Vorzeigung des Buches und Abgabe eines aus dem Ausweisbuch abgetrennten und gehörig vollzogenen Quittungsabschnitts ausgehändigt werden sollten. Das Abkommen ist von den Weltpostkongressen in Wien (1891), Washington (1897) und Rom (1906) erneuert, vom VII. Weltpostkongreß in Madrid (1920) aber fallen gelassen worden, nachdem in den WPVertr Bestimmungen über die Ausgabe von Postausweiskarten (s. d.) aufgenommen waren.
Postausweiskarten.
Geschichte. Die am 1. 6. 1904 eingeführten Postausweiskarten wurden auf Antrag bei jedem PA gegen eine Gebühr ausgestellt und galten bei allen PAnst. Die Gültigkeitsdauer betrug drei Jahre, vom Tage der Ausstellung an gerechnet; sie wurde im Jahre 1943 für die Dauer des Krieges verlängert. Die Erneuerung war jedoch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nötig, wenn sich das Äußere des Inhabers so verändert hatte, daß das Lichtbild oder die Personbeschreibung nicht mehr zutraf. Der Antragsteller mußte sich, wenn er nicht persönlich bekannt war, durch eine andere bekannte vertrauenswürdige Person oder in sonst zuverlässiger Weise ausweisen.


in: Hans Rackow: Handwörterbuch des Postwesens

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