China

Ausriß aus H. Schwaneberger Internationales illustrirtes Briefmarken-Sammelbuch, 11. Auflage

Welt-Karten der Berliner Morgenpost 1927

Welt-Karten der Berliner Morgenpost 1927

Eine Regierungspost ist in China schon unter dem Herrscherhaus Tschou (1122 - 225 v. Chr.) nachweisbar. Die J - Tschan genannte Post, die sich über das ganze Reich erstreckte, bediente sich der Boten zu Fuß und zu Pferd. Das Wort „Jü“ (Post) erscheint zum ersten Mal bei Konfuzius (551 – 479 v. Chr.). Über das Postwesen unter dem Herrscherhaus Han (206 v. Chr. bis 23 n. Chr.) finden sich nähere Angaben bei chinesischen Schriftstellern des 2. Jahrhunderts n. Chr. Aus der amtlichen Urkundensammlung Pai Kuan Tschih geht hervor, daß unter den T’ang Kaisern (605 – 905) der Tschia Pou Lang Tschung (General - Postmeister) die Posthaltestellen beaufsichtigte, die sich in Entfernungen von je 20 Li (15 km) über das Reich verteilten. Dem T’ung Kao (Lebensgeschichtliche und allgemeine Aufzeichnungen) zufolge war unter den T’ang - Herrschern eine Art Postanweisung in Gebrauch, die als Vorläuferin des in China gebräuchlichen Wechselverfahrens gilt.
Vor der Regierung des Ming - Kaisers Jung Lo (1402) gab es nur die dem Kaiser und der Regierugn dienende Post, die zur Beförderung nichtamtlicher Briefe nicht genutzt werden konnte. Um diese Zeit führten die Großwürdenträger einen Lao Fu Zu genannten Berater mit sich, der auch den Schriftwechsel zu besorgen hatte. Diesem Lao Fu Zu verdanken die Min - Tschü, d.s. nichtamtliche PAnst, ihren Ursprung. Die Lao Fu Zu stammten fast alle aus Schachingfu in der Provinz Tschekiang mit dem Haupthafen Ningpo; hier faßten diese Postgesellschaften zuerst Fuß. Ningpo wurde schließlich der Standort aller nichtamtlichen Posteinrichtungen im Reich. Die Gesellschaften, deren Anstalten volle Sicherheit boten, unterstanden keinerlei staatlicher Aufsicht. Sie befassten sich mit der Beförderung von Zahlungsanweisungen, Silberbarren, Briefen und Paketen. Die Postgesellschaften standen mit Bankanstalten in Verbindung. Alle Beförderungsmittel wurden benutzt: Handelsschiffe, Dschunken, Boten usw. Diese Posteinrichtung leistete der Bevölkerung während langer Zeit gute Dienste; sie erwies sich aber insofern als unzureichend, als sie nur die lohnenden Poststrecken ausbeutete und die weniger ergiebigen vernachlässigte. So bestanden im Laufe mehrerer Jahrhunderte die J - Tschan und die Min - Tschü - Anstalten nebeneinander, die eine für Regierungszwecke, die andere für die Allgemeinheit.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts ließ sich in Kanton eine englische Kolonie nieder. Nach einem weiteren Zeitraum von 150 Jahren siedelte diese Kolonie nach Hongkong über. Hier wurde das erste PA als Zweiganstalt des Londoner PA eröffnet. Weitere Zweiganstalten dieses Amtes wurden nach und nach in den Haupthäfen eingerichtet. Die Schiffsgesellschaft gestattete die unentgeltliche Zustellung der Briefe in den Zwischenhäfen (Abholung auf der Agentur der Schiffsgesellschaft).
Das Vordringen der fremden PAnst in China veranlasste die chinesische Regierung, der Frage der Einrichtung einer der Allgemeinheit dienenden Staatspost näherzutreten. Die Regierung sah sich bei diesem Plane einer doppelten Verpflichtung gegenüber: den Einwänden der Anhänger der uralten J - Tschan und der Eingeborenenpost zu begegnen und das Vertrauen der Ausländer zu gewinnen. Sie entschloss sich für eine Einrichtung nach Art der für die Zollverwaltung getroffenen.
Der Vertrag von Tientsin (1858) sah die Beförderung der Gesandschaftsposten vor. Nachdem der Abfertigungsdienst, die Zustellung und die Beförderung an die Kaiserliche Seezolldirektion übergegangen waren, wurden in den Zollämtern von Schanghai und Tschingkiang und später in den im Winter vereisten Häfen von Niutschang, Tientsin und Tschifu sowie bei der Generalzollinspektion PAnst eingerichtet; das gleiche geschah bei den Küstenzollämtern zu dem Zwecke, während der eisfreien Zeit die Postübermittlung sicherzustellen. 1878 gab die Zollverwaltung die ersten Postwertzeichen heraus. Im gleichen Jahr wurde China eingeladen, dem WPV beizutreten, und der Gedanke einer Landespost gewann so allmählich an Boden. 1893 beschloss die Regierung, die Mandarine in der Provinz um ihre Meinung zu befragen. Am 20.3.1896 erschien ein kaiserlicher Erlass, der die Einrichtung der kaiserlichen Post unter der Leitung des zum Generalinspektor der Zölle und Posten ernannten Sir Robert Hart nach europäischem Muster in ganz China genehmigte. Die Oberaufsicht übernahm zunächst das Tsung - Li - Jamen und nach Aufhebung dieser Behörde das Wai Wu Pu (Ministerium des Auswärtigen). Bei Errichtung des Schui Wu Tschu, einer Zweigabteilung dieses Ministeriums, wurde die Zoll - und Postdirektion ihr unterstellt. Diese Regelung wurde bis zur Trennung der Zölle von den Posten beibehalten, d.i. bis zum dritten Jahr der Regierung des Kaisers Hsüand Tung (1911), zu welcher Zeit die Post der Aufsicht des Jü Tsch’uan Pu (Post - und Verkehrsministerium) unterstellt wurde.
April 1896 wandte sich China an den schweizerischen Bundesrat, um ihn von der Einrichtung der kaiserlichen Post und seiner bestimmten Absicht in Kenntnis zu setzen, dem WPV beizutreten, sobald seine Posteinrichtung genügend vollendet seien. Diese Erklärung wurde auf dem Washingtoner Weltpostkongreß 1897 wiederholt. Unter Benutzung der im Lande vorhandenen fremden PAnst schaltete sich die chinesische Postverwaltung immer mehr in den internationalen Verkehr ein.
1900 wurden mit Frankreich, 1903 mit Japan, 1904 mit Indien und Hongkong Verträge abgeschlossen. Der Beitritt zum WPV wurde 1914 vollzogen. Am 28.11.1911 wurde die Post von der Zolldirektion getrennt. Die J - Tschan - Verwaltung verzichtete 1912 zugunsten der Landespost auf ihr Bestehen. Infolge der Beschlüsse des Washingtoner Kongresses wurden die fremden PAnst in China Ende 1922 geschlossen. Die Verfassung vom Jahre 1923 gab auch der Post eine neue gesetzliche Grundlage, wonach das Post - und Telegraphenwesen dem Verkehrsministerium unterstellt war. Es gab eine Generalpostdirektion mit beigeordnetem Generalpostinspektorat. Mitte der dreißiger Jahre kam es zur Einführung des ausschließlich staatlichen Postbetriebes und vollen Aufhebung der nichtstaatlichen Posten (Min - hsin - chü).
Auch im Wechsel der folgenden Zeiten, der durch das Bestehen einer demokratischen Republik (Chiang Kai - Shek) und etwa seit Beginn der zweiten Jahrhunderthälfte durch eine Volksrepublik, Vorsitzender Mao - Tsetung als Chef der Regierung, gekennzeichnet wird, ist das Postwesen in staatlicher Hand geblieben. Die neue Regierung wendet seit dem Dezember 1950 den Weltpostvertrag von Paris 1947 nebst den Wertbrief -, Postpaket - und Postanweisungsabkommen an. Daneben führt die fast ganz vom Festland vertriebene Regierung Chiang Kai - Shek in ihrem Machtbereich (hauptsächlich die Insel Formosa) ihre Tätigkeit fort.


in: Hans Rackow: Handwörterbuch des Postwesens

Philatelistische Literatur

Sassone. The Catalogue of Italian Stamps. Italian Post Offices in China

79th Edition

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